Elektrofahrzeug in Tiefgarage

Mietern darf nicht verboten werden , mit ihrem elektrisch angetriebenen PKW in eine Tiefgarage zu fahren und dort zu parken.

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft hatte dies zuvor verboten, und zwar wegen des größeren Risikos eines Brandes und der sehr erschwerten Löschmöglichkeiten.

Quelle: Urteil Amtsgericht Wiesbaden AZ 92C 2541/21

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