Kreisverkehr – Vorfahrt

Fast immer steht am Kreisverkehr kreisverkehrbei der Einfahrtvorfahrtgewaehren_205 das Zeichen „Vorfahrt gewähren“. Damit hat der bereits im Kreis Fahrende die Vorfahrt. Wenn zwei Fahrzeuge fast gleichzeitig in den Kreis einfahren, hat der aus der Sicht des Einfahrenden von links kommende die Vorfahrt..

Quelle: Urteil Oberlandesgericht Koblenz, Aktenzeichen 12 U 1275/09.

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