Die Vorfahrtregeln (z.B. rechts vor links) gelten nicht für Fahrzeugführer, die aus einer Straße kommen, die für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt ist, z.B. Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung oder die insgesamt gesperrt ist durch Zeichen 250 ohne Zusatzschild . Quelle: Beschluß Bundesgerichtshof in Deutsches Autorecht 1982 Seite 14
Vorfahrt – nicht aus gesperrten Straßen
