Das kann passieren: Man parkt an einer Straße, wo das Parken zulässig ist, aber anschließend wurden Schilder aufgestellt und der PKW sogar abgeschleppt. Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat dazu entschieden, daß die Stadt 3 Tage nach Aufstellung der Schilder den parkenden PKW auf Kosten des Halters abschleppen lassen darf (OVG Hamburg , Aktenzeichen 3 Bf 116/08). Der Halter war auf Reisen und konnte von der neu eingerichteten Haltverbotszone nichts wissen.