Befinden sich mehrere Fahrzeuge hintereinander auf dem Beschleunigungsstreifen, so müssen diese auch in der gleichen Reihenfolge auf den Fahrstreifen der Autobahn wechseln. Kommt es durch den vorzeitigen Fahrstreifenwechsel durch einen Autofahrer, der „aus der Reihe getanzt“ ist, zu einer Kollision, so haftet dieser für den entstandnen Schaden. Quelle: Urteil Oberlandsgericht Hamburg, Aktenzeichen 14 U 61/99.
Autobahn : Reihenfolge beim Einfahren
