Überholverbot – betroffene Strecke

Das Verkehrszeichen “ Überholverbot“  gilt räumlich ab dem Schild. Es bezieht sich auf den gesamten Überholvorgang vom Ausschern bis zum Wieder-Einscheren. Wer vorher noch überholt hat ,muß in Höhe des Schildes nicht nur an dem anderen mehrspurigen Fahrzeug vorbei sein, sondern auch mit einem ausreichenden Mindestabstand wieder auf dem rechten Fahrstreifen fahren. Quelle: Urteil Oberlandesgericht Hamm in Verkehrsrechtssammlung Band 43 Seite 137.

Der Verkehrsverstoß wird mit 70 € Geldbuße und einem Punkt geahndet.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

− 1 = 1