Auf Supermarkt-Parkplatz kommt es relativ oft vor, daß dort Fahrzeuge unberechtigt parken: Der Betreiber eines Supermarktes kann einen PKW abschleppen lassen, wenn ein Hinweisschild mit Abschleppandrohung vorhanden ist und das Fahrzeug ohne Einkauf des Fahrers über eine Stunde unberechtigt dort parkt. Das
beauftragte Abschleppunternehmen ist sogar berechtigt, die Abschleppkosten direkt vom Fahrzeughalter einzufordern und die Herausgabe des Fahrzeugs bis zur Zahlung zu verweigern. Quelle: Urteil Landgericht Berlin 9 0 150/10.