Müssen Einsatzfahrzeuge z.B. der Polizei oder der Feuerwehr immer mit Blaulicht und Einsatzhorn fahren, wenn sie nicht nach den allgemeinen Verkehrsregeln unterwegs sind, also z.B. die normal zulässige Geschwindigkeit überschreiten ? Antwort: Nein – nur die Verpflichtung der normalen Verkehrsteilnehmer, einem Einsatzfahrzeug freie Bahn zu schaffen, ist von BIaulicht und Einsatzhorn abhängig.