Sonderrechte nur bei Blaulicht?

Müssen Einsatzfahrzeuge z.B. der Polizei  oder der Feuerwehr immer mit Blaulicht und Einsatzhorn fahren, wenn sie nicht nach den allgemeinen Verkehrsregeln unterwegs sind, also z.B. die normal zulässige Geschwindigkeit überschreiten ? Antwort: Nein – nur die Verpflichtung der normalen Verkehrsteilnehmer, einem Einsatzfahrzeug  freie Bahn zu schaffen, ist von BIaulicht  und Einsatzhorn abhängig.

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