Fußgänger bespritzt

Es kommt  schon einmal vor, dass ein durch eine Pfütze fahrendes Fahrzeug einen Fußgänger bespritzt. Ein
Gerichtsurteil (Landgericht Itzehoe, Aktenzeichen 1 S 186/10) stellt klar, dass der Autofahrer nicht die
Reinigungskosten zahlen müsse: Durch ein Abbremsen entstehe eine erhöhte Unfallgefahr und der Verkehrsfluss würde unzumutbar leiden.

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