Es kommt schon einmal vor, dass ein durch eine Pfütze fahrendes Fahrzeug einen Fußgänger bespritzt. Ein
Gerichtsurteil (Landgericht Itzehoe, Aktenzeichen 1 S 186/10) stellt klar, dass der Autofahrer nicht die
Reinigungskosten zahlen müsse: Durch ein Abbremsen entstehe eine erhöhte Unfallgefahr und der Verkehrsfluss würde unzumutbar leiden.