Kollision gleich nach dem Anfahren

Beim Anfahren vom Fahrbahnrand muss eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer in jedem Fall ausgeschlossen sein § 10 StVO). Kommt es gleich nach dem Ausparken zu einem Unfall , so gibt es manchmal Streit darüber, ob die Stelle der Kollision noch zum Bereich des Ausparkens gehört, dann hat nämlich der Ausparkende meist die Alleeinschuld. Das Amtsgericht München hat diesen Bereich auf 30 m fixiert , Aktenzeichen  344 C 8222/11.

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