Die Beifahrerin öffnet unvorsichtig die Beifahrertür und berührt dabei ein daneben parkendes Fahrzeug. Die Auto-Haftpflichtversicherung weigert sich zu zahlen. Nach den Versicherungsbedingungen zu Recht. Wenn die Beifahrerin eine Privathaftpflichtversicherung hat, muss diese zahlen.
Passiert dem Fahrer dasselbe, so kommt dafür die Haftpflichtversicherung des PKW auf.