Ordnungswidrikeitsverfahren: Keine E-Mail ans Gericht: Gegen einem Bußgeldbescheid kann man innerhalb einer Woche schriftlich Einspruch einlegen. Per E-Mail geht das jedoch nicht. E-Mails sind bei Gericht nur zulässig, wenn das Gesetz dies ausdrücklich vorsieht. Im Ordnungswidrigkeitsverfahren ist dies nicht der Fall Quelle: Urteil OLG Oldenburg Aktenzeichen 2 SsRs 294/11.
Bußgeldbescheid – Keine E-Mails ans Gericht!

Eine sehr wichtige Information. Ich kann mir gut vorstellen, dass in der heutigen Zeit ja viele doch versuchen per E-Mail zu reagieren. Hier sollte jedem klar sein, dass dies nicht möglich ist.