Wurde ein Fahrzeug im Auftrag der Straßenverkehrsbehörde abgescheppt und dabei vom Abschleppunternehmen beschädigt, so haftet neuerdings der Staat für dabei angerichtete Beschädigungen. Quelle: Urteil Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VI ZR 383/12.
Früher konnte man seinen Schadenersatz nur direkt beim Abschleppunternehmen geltend machen, nun ist es einfacher geworden.