Bei einer Verkehrskontrolle wurde bei einem E-Scooter Fahrer eine THC-Konzentration von 1,8 ng/ ml und eine Amphetamin – Konzentration von 86,2 ng/ml festgestellt . Die Fahrerlaubnisbehörde reagierte und entzog dem coolen Fahrer die Fahrerlaubnis. Sein Widerspruch blieb erfolglos
Quelle: Urteil Verwaltungsgericht Würzburg , AZ : W 6 K21.1113