Autotür geöffnet – Radfahrer stürzt

Wer beim Verlassen seines Fahrzeugs ohne sich sorgfältig umzuschauen hastig die Autotür öffnet, kann dabei leicht einen Radfahrer zum Sturz bringen oder sogar eine Kollision verursachen.

Die Autofahrerin haftet allein für die Schäden (Sachschaden , Personenschaden und Schmerzensgeld ). Ein Mitverschulden des Radfahrers ist auch dann nicht gegeben, wenn er besonders schnell oder sehr dicht am PKW vorbeigefahren war.

Quelle: Urteil Landgericht Köln , AZ 5 O 372/20

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