Ampel hinter Einmündung

Hinter einer Einmündung sichert eine Ampel eine Fußgängerfurt  ab. Bei „rot“ ergeben sich folgende Verhaltensvorschriften:

  • der Geradeaus-Fahrer muß vor der Einmündung warten. Dies ergibt sich schon aus § 1 StVO, weil er sonst andere Fahrzeuge, die aus der Einmündung nach links abbiegen wollen, behindert. Zur Verdeutlichung gilt für ihn die Halt- oder Wartelinie vor der Einmündung.
  • Ob sich dort ein Zusatzschild „bei rot hier halten“ befindet, ist juristisch ohne Bedeutung. Es dient nur dazu, mehr Aufmerksamkeit zu erzeugen.Situation Ampel hinter Einmündung
  • Der Rechtsabbieger fährt aber gar nicht in den durch die Ampel geschützten Bereich. Für ihn kommt es darauf an, ob und welche Fahrbahnmarkierung sich vor der Einmündung befindet:
  • eine unterbrochene Wartelinie stellt juristisch nur ein Richtzeichen, also eine Empfehlung dar. Der Rechtsabbieger darf also ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer trotz „rot“ abbiegen.
  • eine durchgezogene Haltlinie (Zeichen 294 StVO) stellt jedoch ein Vorschriftzeichen dar, das unabhängig vom Sinn der Regelung befolgt werden muß. Der Rechtsabbieger muß also dort warten.

Quelle: Urteil Oberlandesgericht Hamm, Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht 1992, Seite 409

 

 

7 thoughts on “Ampel hinter Einmündung

  1. Vielen Dank für diese Erläuterung. Seit Jahren bilde ich auf diese Weise aus, erlebe aber immer wieder eine große Unsicherheit bei Kollegen und Prüfern. Jetzt kann ich mal auf das Urteil verweisen und hoffe das meine Kollegen im beschriebenen Sinne ausbilden.

  2. Sehr geehrter Herr Strehl,

    das war mir in der Form bereits bekannt da wir das ja immer wieder im VI in Bielefeld bei der Weiterbildung erörtert haben. Ich finde das aber nach wie vor nicht nachvollziehbar das es immer wieder Dinge im deutschen Straßenverkehrsrecht gibt die keinen Sinn machen aber scheinbar immer noch Ihre Daseinsberechtigung haben. Ich hättte gerne in der Situation mal den Sinn erklärt warum ich bei einer durchgezogenen Linie beim Rechtsabbiegen halten sollte ? Es wird Niemand behindert oder gefährdet……. In meinen Augen sollten solche Dinge bei der Neufassung der STVO mal überarbeitet werden…..

    mfg
    Gregor Bendorf

  3. Eine Klarstellung wird es wohl nicht geben, die Haltelinie besagt , dass hier im Falle der Rotschaltung gehalten werden muss wenn ich gerade aus fahren weiter möchte.
    Da ein Abbiegen im Wartemodus für den nachfolgenden Verkehr eine Behinderung darstellt würde ich nach dem Halten an der Haltelinie rechts abbiegen.
    Vergleichen wir die Situationen mit dem Gruenpfeilschild., dass man auch bei Rot an der Signalanlage nach dem Halten rechts abbiegen darf.
    Die Rücksichtnahme auf Fussgänger und Radfahrer nach Paragraph 9 Abs.3

    1. Angenommen es wäre die selbe situation, ausser dass man statt Rechts nach Links abbiegt….
      Wäre dann die selbe Reglung ?

      Bedeutet man darf dann bei einer gestrichelten Linie nach links abbiegen, wenn es vor der Ampel ist, obwohl die Ampel rot ist. Richtig?

    1. Na, der darf nach rechts abbiegen solange er dann an der roten Ampel an der Haltelinie zu stehen kommt, den Kreuzungsbereich nicht verstopft, was von seiner Fahrzeuglänge abhängt (2m Motorrad, 12m Bus) und rechts die Fußgänger und Fahrradfahrer nicht behindert.

      Jede Kreuzung ist anders und muß stets neu bewertet werden. Weil das recht anspruchsvoll sein kann wenn man in fremdem Gebiet unterwegs ist sollen sich alle darum bemühen, rücksichtsvoll zu fahren und auch Nachsicht üben gegenüber Anfängern oder weniger fähigen Fahrern.

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