Verkehrsberuhigter Bereich – Ende

Wer aus einem verkehrsberuhigten Bereich herausfährtende_verkehrsberuhigt ist wartepflichtig wie bei einer Grundstücksausfahrt , das ergibt sich aus dem Text des § 10 StVO. Hier gilt also nicht „rechts vor links“ .

Aber wie verhält es sich, wenn die Schilder Beginn/Ende verkehrsberuhigter Bereich in dieser Straße zurückversetzt stehen, z.B. 20 m hinter der Einmündung?Situation Verkehrsberuhigter Bereich Ende

Lösung: Die Schilder dürfen laut Allgemeiner Verwaltungsvorschrift zu Zeichen 325/326 bis zu 30 m zurückversetzt aufgestellt werden. Stehen sie noch weiter zurück, so gilt an der folgenden Einmündung normalerweise „rechts vor links“ aus § 8 StVO.

3 thoughts on “Verkehrsberuhigter Bereich – Ende

  1. Meine Frage an diese Situation: Ist zwingend erforderlich das Ende des Verkehrsberuhigten Bereiches mit dem Zeichen 326 zu kennzeichnen, in unserem Bereich macht es die Verwaltungsbehörde nicht und auf meine Fragen bekam ich keine Antwort.
    Vielen Dank
    Jürgen Kues

    1. Hallo Herr Kues,

      ich kenne es nur so, dass entweder am Ende des verkehrsberuhigten Bereichs das Zeichen 326 steht ODER ein anderes geschwindigkeitsregelndes Zeichen 274 oder 274.1.
      Ist das bei Ihnen so der Fall? Denn sonst entstände eine unklare Verkehrslage.

      Mit freundlichen Grüßen
      Andreas D.

  2. Der letzte Satz normalerweise gilt rechts vor links? Was ist denn jetzt richtig? Wenn es knallt dann juckt es keinen Richter wenn ich diese Seite vorzeige (:

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