Haftstrafe für Smartphone

Ein PKW-Fahrer nahm während der Fahrt sein Smartphone zu Hand um zwei kurze Textnachrichten zu lesen und eine kurze Mitteilung abzusenden. Nachdem er sein Smartphone gerade abgelegt hatte, kollidierte er in einer Rechtskurve mit einer Gruppe Radfahrern. Auf der Strecke war die Geschwindigkeit auf 70 km/ begrenzt, er fuhr etwas schneller ( ca. 85 km/h ). Eine der Radfahrerinnen verstarb.

Das Oberlandesgericht Hamm verurteilte den Smartphone- Nutzer wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten.

Quelle: Urteil OLG Hamm AZ: III-4 RVs 13/22

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